Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Möbeldirect AG (nachstehend M AG). Diese AGB sind in männlicher Form verfasst. Gleiches gilt auch vollumfänglich für das weibliche Geschlecht.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der M AG. Sie werden zum Bestandteil jedes Vertrages, den ein Kunde mit der M AG abschliesst. Einkaufsbedingungen des Kunden, welche diesen Bestimmungen widersprechen, sind für die M AG unverbindlich, selbst wenn sie diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3. Enthalten diese AGB über gewisse Punkte keine Regelung, gelten die jeweiligen Bestimmungen in den AGB der Internetmarktplätze, z.B jene von Ricardo. Ansonsten ist schweizerisches Obligationenrecht massgebend.
2. Erwerb der Ware / Vertragsschluss / Rücktritt
2.1. Die Ware kann entweder über die Website der M AG (www.moebeldirect.ch) oder direkt im Laden gekauft werden.
2.2. Ein bindender Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung empfangen hat oder wenn vor Ort eine übereinstimmende Willenserklärung zum Vertragsschluss abgegeben wurde.
2.3. Grundsätzlich kann nicht vom Vertrag zurückgetreten werden. Hält ein Kunde den Vertrag nicht, hat er der M AG eine Pauschale von 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu leisten. Bei Mängeln an der Kaufsache kann nicht zurückgetreten werden, bei Lieferverzögerungen erst wenn eine 8 wöchige Nachfrist abgelaufen ist (Punkt 4.3)
2.4. Die M AG behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde die Anzahlung nicht innert 14 Tagen leistet (Punkt 7.2).
2.5. Die M AG behält sich das Rücktrittsrecht für folgende Fälle vor:
2.5.1. Annahmeverzug des Kunden (Punkt 5)
2.5.2. Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden (Punkt 7.5)
2.5.3. Wenn die Ware ohne das Verschulden der M AG nicht oder erst unangemessen spät geliefert werden kann (Punkt 4.2)
2.6. Im Falle eines Rücktritts sind die Parteien zur Rückabwicklung verpflichtet.
3. Lieferbedingungen / Ort der Erfüllung
3.1. Die Ware kann nach ausdrücklicher Vereinbarung entweder bei der M AG vom Kunden abgeholt werden oder die M AG liefert sie zum Wohnsitz des Kunden. Einige Artikel können ausschliesslich versendet werden, was dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.
3.2. Die Ware ist am Sitz der M AG an der Weihermattstrasse 86, 5000 Aarau innert einer Frist von 14 Tagen abzuholen. Die Frist beginnt sobald die M AG den Kunden über das Eintreffen der Ware informiert hat.
3.3. Die Lieferungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind vom Kunden zusätzlich zu bezahlen. Sie gelten für den Transport bis zur Bordsteinkante. (Trottoir-Rand)
4. Lieferfristen / Zeit der Erfüllung
4.1. Die M AG liefert die Waren innerhalb der Lieferfristen gemäss Artikelbeschreibung. Diese variieren je nach Produkt und Auftragsmodalitäten.
4.2. Die Lieferfrist beginnt ab Eingang der Zahlung und nachdem die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben wie Farbe oder Grösse der M AG mitgeteilt wurde. Wird der Kauf auf Kredit finanziert, beginnt die Frist, nachdem dieser genehmigt wurde. Liegt ein Garantiefall vor, beginnt die Lieferfrist von neuem.
4.3. Geliefert wird durch die M AG selbst oder deren Spediteur zu den üblichen Arbeitszeiten jeweils Montag – Freitag (ausser Feiertage) von 7:30-18:00. Der Spediteur teilt die genaue Lieferzeit mit, wofür die M AG aber keine Gewähr leisten kann.
4.4. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert,
4.4.1. Wenn der M AG Angaben, die sie zur Ausführung des Auftrags benötigt (z.B Farbe) vom Kunden nachträglich abgeändert werden.
4.4.2. Wenn Hindernisse auftreten, die die M AG nicht zu vertreten hat und die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, ungeachtet dessen, bei wem die Hindernisse auftreten.
4.4.3. Wenn der Kunde oder Dritte mit ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der M AG im Verzug sind, wie wenn Zulieferer mit den auszuführenden Arbeiten im Rückstandsind oder der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
4.5. Falls sich die Lieferung verzögert, wird der Kunde informiert und die Nachfrist mitgeteilt, sobald die M AG Kenntnis davon hat. Kann innerhalb von weiteren 8 Wochen nach Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist nicht geliefert werden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die M AG haftet nicht für allfällige Verspätungsschäden, insbesondere nicht für Ersatzanschaffungen.
5. Annahmeverzug des Kunden
5.1. Ist eine Abholung vereinbart und wird die Ware nicht innert der Frist von 14 Tagen vom Kunden abgeholt, so wird diesem pro weiteren Tag eine Lagergebühr von CHF 10.- verrechnet.
5.2. Ist die Versendung vereinbart und kann die Ware aus einem Grund, der in der Person des Kunden liegt, nicht zugestellt werden, so erhebt die M AG CHF 10.- als Lagergebühr pro Tag. Die zusätzlich entstandenen Transportkosten werden auf den Kunden überwälzt.
6. Kosten /Gebühren
Gebühren und weitere Kosten sind in jedem Angebot deklariert. Sie gehen zu Lasten des Kunden.
7. Preise / Zahlung / Verrechnung
7.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) brutto (inkl. MwSt)
7.2. Nach Empfang der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, innert 14 Tagen 30% des Betrages auf das Konto der M AG zu überweisen. Der Name des Käufers oder die Referenznummer ist anzugeben. Ist die Zahlung bis am 14. vollen Tag nach Fristbeginn nicht eingetroffen, behält sich die M AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten (Punkt 2.4).
7.3. Der Restbetrag wird fällig, sobald die Ware abgeholt oder bevor sie an den Spediteur zum Versand abgegeben wird.
7.4. Die Zahlungsfristen sind auch einzuhalten, wenn sich die Lieferung aus Gründen, die die M AG nicht zu vertreten haben, verzögern oder unmöglich wird.
7.5. Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, die die Zahlung der Ware gefährden, berechtigen die M AG die Ware zurückzubehalten bzw. zurückzufordern oder zum Vertragsrücktritt.
7.6. Der Kunde kann keine Forderungen gegen die M AG mit Gegenforderungen verrechnen. Das Recht der Verrechnung steht nur der M AG zu.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der M AG (Art. 715 OR). Sie ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirkung des Kunden im Eigentumsregister an dessen Wohnort eintragen zu lassen.
9. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Ware zur Versendung abgegeben wurde. Handelt es sich um ein Einzelstück, so gehen Nutzen und Gefahr bereits beim Vertragsschluss über. (Art. 185 OR).
10. Eigenschaften der Ware
10.1. Die Ware entspricht der Produktbeschreibung. Ist nichts anderes vereinbart, werden die dort abgebildeten Modelle mit den angegebenen Spezifikationen (Farbe, Masse etc.) geliefert. Abweichungen gegenüber dem Foto können sich durch situative Einflüsse ergeben, wie z.B aufgrund der Beleuchtung oder Farbkontraste, aber auch aufgrund des Bildschirms und dessen Einstellungen.
Geringe branchenübliche Abweichungen der Spezifikationen sind möglich und begründen keinerlei Ansprüche des Kunden.
10.2. Passende Schrauben und Dübel für die Montage von Wohnwänden, Schränken und Sideboards werden mitgeliefert. Es können aber auch andere als die Originalteile geliefert werden.
11. Prüfungsbericht und Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen innert spätestens 5 Tagen der M AG bekannt zu geben. Entweder kann die mangelhafte Ware am Abholungsort gezeigt werden oder es obliegt dem Kunden, gute Fotos von der Beanstandung zu machen und diese mit der genauen Teilbeschreibung per E-Mail oder Post einzuschicken. Der Nachweis des Mangels muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt erfolgen. Versäumt der Kunde die Prüfung der Kaufsache, die Beanstandung oder der Nachweis des Mangels, gilt die Kaufsache als genehmigt. Versteckte Mängel bleiben vorbehalten.
12. Garantie / Gewährleistung
12.1. Für Material- und Konstruktionsfehler gewährt die M AG 12 Monate Garantie ab dem Datum des Empfangs. Abweichende schriftliche Vereinbarungen für spezielle Waren bleiben vorbehalten.
12.2. Keine Gewähr wird für Mängel geleistet, die weder für das Aussehen noch für die Funktion der Kaufsache von Bedeutung sind. Die Tauglichkeit oder der Wert der Kaufsache muss erheblich gemindert sein (vgl. 197 OR)
12.3. Die Garantie erlischt, wenn die Ware weiterverarbeitet oder auf andere Weise verändert wird. Keine Garantie wird für Schäden übernommen, die durch den Einsatz von Fremdmaterial, insb. auch durch Dübel und Schrauben für die Montage, verursacht werden. Nicht unter die Garantie fallen Abnützungen, Verschleiss- und Alterserscheinungen, insb. wenn diese durch unsachgemässe Behandlung der Ware verursacht oder begünstigt wurden.
12.4. Das Wahlrecht der Gewährleistungsansprüche steht nur der M AG zu. Sie entscheidet ob der Kunde eine Nachbesserung, eine Wandlung oder eine Minderung erhält. In der Regel erhält der Kunde eine Nachbesserung.
12.5. Die Ware wird dort ausgetauscht, wo sie der Kunde empfangen hat. Wurde die Ware geliefert, trägt die M AG die zusätzlichen Lieferkosten.
13. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der M AG für verspätete oder mangelhafte Erfüllung, insb. für mittelbaren oder weiteren Schaden, ist ausgeschlossen, soweit es das Gesetz zulässt. Gleiches gilt für die Haftung für Hilfspersonen und die Produkthaftung.
14. Urheberrecht
Das Urheberrecht an der Gestaltung der Website und deren Inhalte liegt vollumfänglich bei der M AG. Ohne die Genehmigung der M AG ist jegliche Weiterverwendung der Inhalte untersagt.
15. Datenschutz
Die M AG verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Insbesondere werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1. Es ist materielles schweizerisches Recht anwendbar, insbesondere das Kaufrecht (Art. 184 ff. OR). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist nicht anwendbar.
16.2. Gerichtsstand ist Aarau. Die M AG ist aber berechtigt, den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht im In- und Ausland zu belangen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine hier aufgestellte Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll in diesem Fall eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bestimmung treten.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus, oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist, solange das Bundesrecht keinen abweichenden zwingenden Gerichtsstand nennt, Aarau AG.
Aarau, 5.10.2009






